FAQ
Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Als Teleradiologie unterstützen wir medizinische Einrichtungen bei der schnellen und zuverlässigen Befundung radiologischer Untersuchungen – ortsunabhängig, flexibel und auf höchstem fachlichen Niveau. In der heutigen digitalen Medizin gewinnt die Teleradiologie zunehmend an Bedeutung, sei es zur Abdeckung von Bereitschaftsdiensten, zur Entlastung des radiologischen Personals oder zur Verbesserung der Patientenversorgung durch zeitnahe Diagnosen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen, Abläufe, rechtliche Rahmenbedingungen und die technischen Voraussetzungen der Teleradiologie. Ob Sie als Klinik, Praxis oder MVZ nach Unterstützung suchen – diese Übersicht soll Ihnen helfen, offene Punkte zu klären und einen transparenten Einblick in die Zusammenarbeit geben.
Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, zögern Sie nicht, direkt über das Formular am Ende der Seite oder via Telefon Kontakt zu uns aufzunehmen.
Die Genehmigung wird befristet oder unbefristet erteilt, sofern die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen gemäß § 14 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dauerhaft erfüllt werden. Änderungen im Betrieb oder bei den beteiligten Personen können eine Anpassung oder Neubeantragung erforderlich machen.
Ja, wir unterstützen Sie umfassend im gesamten Genehmigungsverfahren – von der Antragstellung über die Dokumentation der technischen Infrastruktur bis zur Kommunikation mit der zuständigen Landesbehörde. Unser Support umfasst Checklisten, Formulierungshilfen, regelmäßige Meetings und eine direkte Ansprechpartner-Begleitung.
Radiologie ist ein medizinisches Fachgebiet, das sich mit bildgebenden Verfahren beschäftigt. Teleradiologie ist eine spezielle Form der Radiologie, bei der die Befundung nicht direkt vor Ort, sondern ortsfern erfolgt. Der Unterschied liegt also in der räumlichen Trennung zwischen Untersuchungsort und Befundungsort – die medizinische Qualität und Verantwortung bleiben dabei identisch.
Teleradiologie darf in der Regel nur von Fachärzten für Radiologie durchgeführt werden, die über eine gültige Facharztanerkennung und die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. Zusätzlich müssen die technischen Systeme zertifiziert und das teleradiologische Verfahren behördlich genehmigt sein. Am Ort der Bildaufnahme muss medizinisches Fachpersonal mit Strahlenschutzkenntnissen anwesend sein.
Im Rahmen der Teleradiologie werden Bilddaten über eine gesicherte Verbindung an einen externen Radiologen übermittelt. Der Radiologe erstellt dann einen Befund und sendet diesen digital zurück. Die Kommunikation erfolgt in Echtzeit. Ein Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz muss jederzeit erreichbar sein, um eine rechtfertigende Indikation zu stellen und ggf. Rückfragen zu beantworten.
Befundungen innerhalb des StrlSchG unterliegen dem Strahlenschutzgesetz und erfordern eine rechtfertigende Indikation, Fachkunde und eine Genehmigung zur Teleradiologie durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Befundungen außerhalb des StrlSchG, z. B. bei nichtionisierenden Verfahren wie MRT oder Ultraschall, unterliegen anderen Regelungen und benötigen keine Genehmigung nach StrlSchG.
Die rechtfertigende Indikation muss von einem fachkundigen Arzt mit entsprechender Strahlenschutzqualifikation gestellt werden – entweder am Ort der Untersuchung oder durch den teleradiologisch eingebundenen Radiologen, sofern dieser jederzeit verfügbar ist und alle Informationen zur klinischen Fragestellung vorliegen.
Eine teleradiologische Befundung ist die ärztliche Bewertung radiologischer Bilddaten, die aus der Ferne – also nicht am Ort der Bildaufnahme – erfolgt. Die Datenübertragung erfolgt digital, der Befund wird anschließend dem anfordernden Arzt elektronisch zur Verfügung gestellt. Diese Methode wird häufig nachts oder in strukturschwachen Regionen eingesetzt, um eine durchgehende Versorgung sicherzustellen.
Künstliche Intelligenz (KI) kann unterstützend bei der Befundung eingesetzt werden, z. B. zur Erkennung von Frakturen, Pneumonien oder Blutungen bei Schlaganfällen. In unserem Verfahren setzen wir KI zusätzlich zu zwei befundenden Radiologen ein und nennen dies den Triple-Befunder-Standard: Die Bilddaten werden vom Teleradiologen, einem zweiten Teleradiologen und einer KI-gestützten Software analysiert. Dies erhöht die diagnostische Sicherheit und reduziert das Risiko von Befundfehlern.
Für den Einsatz von Teleradiologie sind folgende technische Voraussetzungen notwendig:
- Sichere, verschlüsselte Datenübertragungswege (VPN, DICOM-Standards)
- RIS/PACS-Systeme zur Befundung und Archivierung
- Notstromversorgung und Serverhochverfügbarkeit
- Protokollierte Kommunikation (Audit-Trail)
- DSGVO-konforme IT-Infrastruktur
Die Datenübertragung in der Teleradiologie erfolgt über verschlüsselte Verbindungen (z. B. VPN, TLS). Zusätzlich werden alle Zugriffe, Übertragungen und Bearbeitungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und medizinischen IT-Sicherheitsstandards dokumentiert. Die Sicherheit entspricht höchsten Anforderungen im Gesundheitswesen.
Unser Leistungsspektrum richtet sich ganz nach den individuellen Anforderungen. Die Kosten hängen somit davon ab, welche Modalitäten – wie etwa Röntgen, CT oder MRT – abgedeckt werden sollen. Weiterhin ist wichtig, ob Spezialuntersuchungen (z.B. MRT-Prostata, -Herz, -Mamma) befundet werden müssen und welches Versorgungsmodell infrage kommt; z.B. inner- oder außerhalb des Strahlenschutzgesetzes oder über unser flexibles On-Demand-Modell. Auch das zu erwartende Untersuchungsvolumen, die Integration in bestehende Abläufe sowie eine mögliche technische Anbindung über HL7, spielen eine wichtige Rolle beim Preis.
Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot auf Anfrage.
Die Abrechnung der Teleradiologie erfolgt je nach Leistungskontext über:
- Direktabrechnung mit Kliniken oder MVZs (z. B. Pay-Per-Use Modell oder Pauschalverträge)
Wir arbeiten mit einer Vielzahl an Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) und radiologischen Praxen in Deutschland zusammen – insbesondere im Notfall- und Bereitschaftsdienst. Gern stellen wir auf Anfrage anonymisierte Fallbeispiele, Partnerempfehlungen oder Erfolgskennzahlen (z. B. Antwortzeiten, Befundqualität) bereit.